Komplementarität: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. April 2019, 00:46 Uhr

Komplementarität (lat. complementum = "Ergänzung, Vervollständigung", von complere = "erfüllen, ergänzen") bezeichnet die mögliche oder faktische Existenz einander (scheinbar) widersprechender, aber doch zusammengehöriger und einander ergänzender Eigenschaften innerhalb einer gegebenen Ganzheit, die in der Regel nicht kausal aufeinander bezogen sind und einander insofern ausschließen, als sie niemals räumlich und zeitlich zusammenfallen können.

Beispiele für komplementäre Beziehungen sind etwa die coincidentia oppositorum des Nikolaus von Kues, die aus der chinesischen Philosophie bekannten polaren Prinzipien von Yin und Yang oder der Welle-Teilchen-Dualismus der modernen Physik, aus dem sich als unmittelbare Konsequenz die aus der Quantenmechanik bekannte Heisenbergsche Unbestimmtheitsrelation ergibt, die besagt, dass zwei komplementäre Observable eines quantenphysikalischen Systems nicht gleichzeitig mit beliebiger Genauigkeit gemessen werden können, da sie mit einer fundamentalen Unschärfe behaftet sind, die in der Größenordnung des Planckschen Wirkungsquantums liegt. Komplementäre Eigenschaften sind dabei solche, deren Produkt im physikalischen Sinn die Dimension einer Wirkung (Energie x Zeit) haben. Der Komplementaritätsbegriff wurde 1927 im Rahmen eines Physik-Kongress in Como von dem dänischen Physiker Niels Bohr eingeführt. Das von ihm formulierte Komplementaritätsprinzip erweiterte Bohr später auf viele weitere Gebiete wie z.B. die Psychologie und insbesonders auf das Leib-Seele-Problem.[1]

In der Farbenlehre offenbart sich die Komplementarität etwa in der Existenz der Komplementärfarben. In Hegels Dialektik stehen These und Antithese in einem komplementären Verhältnis zueinander.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Niels Bohr: Wirkungsquantum und Naturbeschreibung, in: Die Naturwissenschaften Band 17, 1929, S. 483–486