Demonstration

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Demonstration Freiheit statt Angst 2007 in Berlin
Menschenkette 2011 in Ludwigsburg
Sitzblockade 2011 in Gorleben
Demonstrant mit Gasmaske vor dem Weißen Haus in Washington, D.C. während der „We Can’t Wait“-Proteste im Februar 2006
Gruppe von Autonomen in einer Demo gegen die Sicherheitskonferenz in München 2011

Eine Demonstration (von lat. demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes.

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung. Andere Sonderformen sind zum Beispiel Fahrraddemonstrationen wie die Tour de Natur oder mehrtägige Demonstrationen. Neue Formen des Protests sind die Online-Demonstration und sonstige internetprovozierte Massenaktivitäten, wie „Das letzte Hemd für Kanzler Schröder“ im Herbst 2002.

Anlässe und Themen der Demonstrationen sind vielfältig: Sie reichen von Kundgebungen gegen Regierungspolitik, gegen Tierversuche, für Frieden, Kritisierung der Globalisierung, für Umweltschutz, für eine bestimmte Einwanderungspolitik, für oder gegen Straßenneubauten, gegen Atommülltransporte, Gegendemonstrationen, für gewerkschaftliche Ziele, für mehr Hochschulmittel oder gegen Studiengebühren.

Rechtliches

Vorlage:Staatslastig Das Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht und in Deutschland im Artikel 8 des Grundgesetzes festgeschrieben. Für Versammlungen unter freiem Himmel lässt der Artikel Einschränkungen auf Grund eines Gesetzes zu.

Rechtlich spricht man von einer Versammlung. Juristen unterscheiden zwischen dem Versammlungsbegriff des Grundgesetz-Artikels 8 (der nur „Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln“ gewährt) und dem des einfachgesetzlichen Versammlungsrechtes (das auch Nichtdeutschen dieses Recht gewährt und außerdem auch für bewaffnete oder unfriedliche Demonstrationen gilt).

Seit der Föderalismusreform 2006 fällt das Versammlungsrecht in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder. Das Versammlungsgesetz des Bundes gilt gemäß Art. 125a Abs. 1 GG fort, soweit die Länder es nicht durch eigene Gesetze ersetzen. Von dieser Möglichkeit haben bisher nur Bayern[1], Niedersachsen[2], Sachsen[3] und Sachsen-Anhalt[4] vollständig Gebrauch gemacht. Berlin hat bisher nur ein Gesetz erlassen, das die Kompetenzen der Sicherheitsbehörden zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen bei Versammlungen erweitert.[5] Im Übrigen gilt auch in Berlin das Versammlungsgesetz des Bundes fort.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt kein Versammlungsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Öffentliche Ordnung“. In Österreich gelten ähnliche Regelungen, allerdings sind hier alle allgemein zugänglichen Versammlungen 24 Stunden im Voraus anzumelden – also auch jene, die nicht unter freiem Himmel stattfinden. Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen. Das Nichtanmelden einer Versammlung wird mit Verwaltungsstrafe geahndet, dies ist allerdings kein Grund, die Versammlung aufzulösen.[6]

Während der Demonstration gilt in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht, das das Polizeirecht als Lex specialis verdrängt. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.

Unter anderem in Deutschland, Österreich und einigen Kantonen der Schweiz besteht auf Demonstrationen ein Vermummungsverbot, das den Teilnehmern untersagt, das Gesicht zu verdecken oder dazu bestimmte Gegenstände mitzuführen.

Geschichte

Bauerndemonstration auf dem Bonner Marktplatz am 27. Februar 1971

Einige der großen globalen Demonstrationen im 20. Jahrhundert waren jene gegen den Vietnamkrieg. Bei der größten Demonstration am 15. Oktober 1969 kamen 250.000 Menschen zur Demonstration nach Washington, D.C., um gegen den Krieg in Vietnam zu demonstrieren.

Am 10. Oktober 1981 versammelten sich rund 300.000 Menschen im Bonner Hofgarten und forderten in einer friedlichen Demonstration gegen den NATO-Doppelbeschluss die atomare Abrüstung. Am 25. Oktober 1981 demonstrierten 200.000 Menschen aus dem gleichen Anlass in Brüssel, am 21. November 1981 400.000 Menschen in Amsterdam. In Bonn fand anlässlich eines Staatsbesuches von US-Präsident Ronald Reagan am 10. Juni 1982 eine Demonstration mit ca. 500.000 Menschen statt (siehe auch Friedensbewegung).

Am 15. Februar 2003 demonstrierten weltweit über 10 Millionen Menschen gegen den drohenden Irakkrieg, die meisten davon in Europa. Allein in Berlin gingen etwa 500.000 Menschen auf die Straße.

In nichtdemokratischen Staaten, wie beispielsweise in den früheren Ostblockstaaten, waren nur staatlich angeordnete, staatstragende Demonstrationen erlaubt. Andere Demonstrationen wurden gewaltsam niedergeschlagen (zum Beispiel am 17. Juni 1953 in der DDR). Ein weiteres Beispiel waren die Studentenproteste 1989 in der Volksrepublik China, die von der Armee mit Waffengewalt im Tian’anmen-Massaker blutig beendet wurden.

Die Montagsdemonstrationen 1989 in der Endphase der DDR verliefen völlig gewaltfrei.

2007 entstand unter linksorientierten, antiautoritären Gruppen das Demonstrationskonzept Out of Control, um Polizeieinsätze und Taktiken wie beispielsweise Wanderkessel oder die präventive Überwachung von Versammlungen systematisch zu erschweren.

Durch die hohe Verbreitung von Handys und sozialen Netzen ist es heute viel schneller als früher möglich, eine Gruppe Gleichgesinnter von einem Ereignis zu informieren und/oder sie hinzuzurufen. Dies begünstigte auch Kundgebungen im Iran und in China sowie die revolutionären Umstürze im Jahre 2011 in Tunesien, Ägypten und anderen Ländern (siehe Arabischer Frühling).

Demonstrationen in Deutschland

CSD 2002 in Stuttgart

Historisch

Alexanderplatz-Demonstration 1989

Jährlich

Demonstrationen in Österreich

Demonstrationszug gegen den Akademikerball 2018 am Ring
  • Am 19. Februar 2000 versammelten sich 150.000 Menschen, um gegen die Schwarz-blaue Koalition zu demonstrieren. Die Proteste gegen die neue Regierung entwickelten sich in der Folge zu wöchentlich abgehaltenen Donnerstagsdemonstrationen.
  • Als Protest gegen die Pensionsreform organisierte der ÖGB am 13. Mai 2003 eine Kundgebung in Wien, an der über 100.000 Österreicher teilnahmen.[9]
  • Im Herbst 2009 kam es im Zuge der Unibrennt-Proteste zu mehreren Demonstrationen. An der größten, die am 28. Oktober 2009 bei der Universität Wien stattfand, nahmen zwischen 20.000 und 30.000 Teilnehmer teil.
  • Die Proteste gegen den Akademikerball wachsen jährlich an, bei den Demonstrationen 2014 zählten sie laut Polizei 6.000 Teilnehmer und 2018 rund 8.000.

Demonstrationen weltweit

Historisch

Tonaufnahme einer Demonstration in den Niederlanden am 1. Januar 1980

Jährlich

Friedensdemo in den USA

Siehe auch

Literatur

  • Sebastian Cobler (Hrsg.): Das Demonstrationsrecht. Rowohlt, Reinbek 1983, ISBN 3-499-15346-7.
  • Dieter Rucht: Protest in der Bundesrepublik Deutschland: Strukturen und Entwicklungen. Campus, Frankfurt/Main 2001, ISBN 3-593-36451-4.

Weblinks

Commons: Demonstrationen - Weitere Bilder oder Audiodateien zum Thema
 Wiktionary: Demonstration – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. BayVersG: Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG) Vom 22. Juli 2008 (GVBl S. 421) BayRS 2180-4-I (Art. 1–28) - Bürgerservice. Abgerufen am 21. April 2017.
  2. VORIS NVersG | Landesnorm Niedersachsen | Niedersächsisches Versammlungsgesetz (NVersG) vom 7. Oktober 2010 | gültig ab: 01.02.2011. Abgerufen am 21. April 2017.
  3. REVOSax Landesrecht Sachsen – Sächsisches Versammlungsgesetz – SächsVersG. Abgerufen am 21. April 2017.
  4. juris GmbH: Landesrecht Sachsen-Anhalt VersammlG LSA | Landesnorm Sachsen-Anhalt | Gesamtausgabe | Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge (Landesversammlungsgesetz - VersammlG LSA) vom 3. Dezember 2009 | gültig ab: 12.12.2009. Abgerufen am 21. April 2017.
  5. juris GmbH: VIS BE Eingangsformel VersAufn/AufzG BE | Landesnorm Berlin | Gesetz über Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen vom 23. April 2013 | gültig ab: 28.04.2013. Abgerufen am 21. April 2017.
  6. Anmeldung und Durchführung von Kundgebungen und Demonstrationen, Solidaritätsgruppe.org (PDF)
  7. Axel Weipert: Vor den Toren der Macht. Die Demonstration am 13. Januar 1920 vor dem Reichstag. In: JahrBuch für Forschungen zur Geschichte der Arbeiterbewegung, 11. Jahrgang, Heft 2, Berlin 2012, S. 16–32
  8. Helmut Schwan: 99 Demos bleiben nicht ganz ohne Wirkung. In: faz.net. 19. Mai 2014, abgerufen am 11. Dezember 2014.
  9. Die größten Demonstrationen in Österreich: Von Lichtermeer bis Pegida, vienna.at
  10. Ultimatum in Ägypten – Armee fordert politische Lösung innerhalb von 48 Stunden. In: Süddeutsche.de. 1. Juli 2013, abgerufen am 20. Juni 2014.
  11. Millions stand for democracy in Turkey. In: hurriyetdailynews.com. 7. August 2016, abgerufen am 8. August 2016.
  12. #TurkeyUnited for democracy, freedom and fraternity. In: dailysabah.com. 7. August 2016, abgerufen am 8. August 2016.
  13. Millions stand for democracy in Turkey. In: hurriyetdailynews.com. 7. August 2016, abgerufen am 8. August 2016.
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