Proklamandum: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Proklamandum''', auch '''Vermeldungen''', werden in der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]] die Bekanntmachungen beim Gottesdienst, am häufigsten der [[Heilige Messe|heiligen Messe]], bezeichnet.
Als '''Proklamandum''', auch '''Vermeldungen''', werden in der [[Römisch-katholische Kirche|katholischen Kirche]] die Bekanntmachungen beim Gottesdienst, am häufigsten der [[Heilige Messe|heiligen Messe]], bezeichnet.


Inhalte können die [[Gottesdienstordnung]], Hinweis auf Verstorbene der Gemeinde, Verlautbarungen des [[Diözese|Bistums]]<ref>[http://www.sueddeutsche.de/panorama/wehrhafter-gottesdiener-der-don-camillo-von-meckenheim-1.711812 Wehrhafter Gottesdiener] in [[Süddeutsche Zeitung]]</ref>, Ankündigungen von Veranstaltungen und Ähnliches sein<ref>[http://gemeinden.erzbistum-koeln.de/export/sites/gemeinden/pfarrverband_grevenbroich_elsbach_erft/_configuration/wochenblatt/Proklamandum_Pfr_Willy_Steinfort.pdf Proklamandum]{{Toter Link|url=http://gemeinden.erzbistum-koeln.de/export/sites/gemeinden/pfarrverband_grevenbroich_elsbach_erft/_configuration/wochenblatt/Proklamandum_Pfr_Willy_Steinfort.pdf |date=2019-05 |archivebot=2019-05-08 07:38:13 InternetArchiveBot }} (PDF; 62&nbsp;kB, Beispiel Proklamandum zur Umbesetzung einer Priesterstelle, gemeinden.erzbistum-koeln.de)</ref>.
Inhalte können die [[Gottesdienstordnung]], Hinweis auf Verstorbene der Gemeinde, Verlautbarungen des [[Diözese|Bistums]]<ref>[http://www.sueddeutsche.de/panorama/wehrhafter-gottesdiener-der-don-camillo-von-meckenheim-1.711812 Wehrhafter Gottesdiener] in Süddeutsche Zeitung</ref>, Ankündigungen von Veranstaltungen und Ähnliches sein.


Der Ort für die „kurzen Vermeldungen an das Volk, falls solche zu machen sind“ ist in der geltenden Grundordnung für die Feier der heiligen Messe zwischen dem ''Gebet nach der Kommunion'' („Schlussgebet“) und den Abschlussriten mit [[Segen]] und Entlassruf. In einigen Gemeinden wird das Proklamandum auch schon vor der Messe verlesen<ref>[http://www.basisadresse.de/sternsinger/pdf/Bausteine_2011.pdf Bausteine für Gottesdienst und Katechese] Entlassung S. 11</ref>. Die Vermeldungen werden vom [[Priester]] oder [[Diakon]], häufig auch von einem [[Lektor (römischer Ritus)|Lektor]] vorgetragen.<ref>[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_215.pdf Grundordnung des Römischen Messbuchs (2007)], Nr. 166 und 184.</ref>
Der Ort für die „kurzen Vermeldungen an das Volk, falls solche zu machen sind“ ist in der geltenden Grundordnung für die Feier der heiligen Messe zwischen dem ''Gebet nach der Kommunion'' („Schlussgebet“) und den Abschlussriten mit [[Segen]] und Entlassruf. In einigen Gemeinden wird das Proklamandum auch schon vor der Messe verlesen<ref>[http://www.basisadresse.de/sternsinger/pdf/Bausteine_2011.pdf Bausteine für Gottesdienst und Katechese] Entlassung S. 11</ref>. Die Vermeldungen werden vom [[Priester]] oder [[Diakon]], häufig auch von einem [[Lektor (römischer Ritus)|Lektor]] vorgetragen.<ref>[http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/veroeffentlichungen/arbeitshilfen/AH_215.pdf Grundordnung des Römischen Messbuchs (2007)], Nr. 166 und 184.</ref>

Aktuelle Version vom 7. Oktober 2020, 21:44 Uhr

Als Proklamandum, auch Vermeldungen, werden in der katholischen Kirche die Bekanntmachungen beim Gottesdienst, am häufigsten der heiligen Messe, bezeichnet.

Inhalte können die Gottesdienstordnung, Hinweis auf Verstorbene der Gemeinde, Verlautbarungen des Bistums[1], Ankündigungen von Veranstaltungen und Ähnliches sein.

Der Ort für die „kurzen Vermeldungen an das Volk, falls solche zu machen sind“ ist in der geltenden Grundordnung für die Feier der heiligen Messe zwischen dem Gebet nach der Kommunion („Schlussgebet“) und den Abschlussriten mit Segen und Entlassruf. In einigen Gemeinden wird das Proklamandum auch schon vor der Messe verlesen[2]. Die Vermeldungen werden vom Priester oder Diakon, häufig auch von einem Lektor vorgetragen.[3]

Häufig wird das Proklamandum auch in den Schaukästen der Gemeinde ausgehängt und ist auf der Webpräsenz der Gemeinde verfügbar.

Geschichte

Vermeldungen sind bereits im 5. Jahrhundert nachzuweisen. Papst Leo der Große erinnerte im Quatembergottesdienst am Schluss der Predigt an die Fasttage in der bevorstehenden Woche. Seit dem späten Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert wurde der Heiligenkalender der nächsten Tage erläutert. Im stadtrömischen Stationsgottesdienst um das 7. Jahrhundert gab der Archidiakon nach dem Friedensgruß und vor Beginn der Kommunionspendung die Vermeldungen bekannt – commonenda est plebs „Das Volk soll erinnert/aufgefordert/ermahnt werden“ –, da sich die Nichtkommunikanten ab dem Zeitpunkt aus dem Gottesdienst entfernen durften. Themen der Vermeldungen waren der nächste Stationsgottesdienst, bevorstehende Märtyrerfeste und Fasttage sowie weitere kirchliche Nachrichten.[4]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wehrhafter Gottesdiener in Süddeutsche Zeitung
  2. Bausteine für Gottesdienst und Katechese Entlassung S. 11
  3. Grundordnung des Römischen Messbuchs (2007), Nr. 166 und 184.
  4. Josef Andreas Jungmann SJ: Missarum Sollemnia. Eine genetische Erklärung der römischen Messe. Herder Verlag, Wien, Freiburg, Basel, 5. Auflage 1962, Band 1, S. 96.628f.; Band 2, S. 424f., bes. Anm. 5.
Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Proklamandum aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.