Pflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus AnthroWiki
imported>Odyssee
Keine Bearbeitungszusammenfassung
imported>Odyssee
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 27: Zeile 27:
schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen will, sondern
schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen will, sondern
Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns
Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns
ist nur denkbar vom Standpunkte des ethischen Individualismus aus." {{Lit|{{G|004|115}}}}
ist nur denkbar vom Standpunkte des ethischen Individualismus aus." {{Lit|{{G|004|165|115}}}}
</div>
 
Und dem oben angeführten Ausspruch Kants erwidert Steiner:
 
<div style="margin-left:20px">
"Freiheit! du freundlicher, menschlicher Name, der du alles
sittlich Beliebte, was mein Menschentum am meisten würdigt, in dir fassest, und mich zu
niemandes Diener machst, der du nicht bloß ein Gesetz aufstellst, sondern abwartest, was
meine sittliche Liebe selbst als Gesetz erkennen wird, weil sie jedem nur auferzwungenen
Gesetze gegenüber sich unfrei fühlt." {{Lit|{{G|004|170f|119}}}}
</div>
</div>



Version vom 12. April 2013, 02:38 Uhr

Aus Pflicht (eigtl. Sorge, Dienst, Pflege vom ahd. phlegan) zu handeln heißt, seine Handlung nach von außen anerkannten Normen zu richten.

"Der Mensch handelt, wenn er die Antriebe zu seinem Handeln in Geboten sucht, nach Gesetzen, deren Begründung nicht von ihm abhängt; er denkt sich eine Norm, die von außen seinem Handeln vorgeschrieben ist. Er handelt aus Pflicht. Von Pflicht zu reden, hat nur bei dieser Auffassung Sinn. Wir müssen den Antrieb von außen empfinden und die Notwendigkeit anerkennen, ihm zu folgen, dann handeln wir aus Pflicht. Unsere Erkenntnistheorie kann ein solches Handeln, da wo der Mensch in seiner sittlichen Vollendung auftritt, nicht gelten lassen. Wir wissen daß die Ideenwelt die unendliche Vollkommenheit selbst ist; wir wissen, daß mit ihr die Antriebe unseres Handelns in uns liegen; und wir müssen demzufolge nur ein solches Handeln als ethisch gelten lassen, bei dem die Tat nur aus der in uns liegenden Idee derselben fließt." (Lit.: GA 001, S. 201f.)

In seinen ethischen Untersuchung rückte Immanuel Kant den Pflichtbegriff besonders in den Vordergrund:

"Kant sprach einstmals von der zwingenden Pflicht, von dem, ich möchte sagen, den Menschen bändigenden kategorischen Imperativ, der nichts gestattet von Einmischung irgendeiner Sympathie. Was man tut aus sittlicher Pflicht, tut man, weil man es muß. Kant sagt deshalb: Pflicht, du erhabener, großer Name, der du nichts bei dir führest, was Einschmeichelung oder dergleichen bedeutet, sondern nur strengste Unterwerfung." (Lit.: GA 334, S. 69)

Schiller fand dieses sklavische Unterwerfen unter die Pflicht nicht menschenwürdig“ (Lit.: GA 334, S. 69) und setzt Kant deshalb das entgegen, was er in seinen «Briefen über die ästhetische Erziehung des Menschen» ausdrückt. Goethe setzt ihm entgegen, dass ein Handlungsimpuls aus einem selbst kommen soll und aus Liebe geschehen soll.

"Das aber, was das Menschenleben erst menschenwert machen kann, das ist, wenn erfüllt wird, was Goethe in ein paar Worten ganz monumental sagt:

Pflicht, wo man liebt, was man sich selbst befiehlt.

Aber die Stimmung, zu lieben, was man sich selbst befiehlt, sie kann nur angefeuert werden aus jener Verfassung der menschlichen Seele, die im Erwerben der Geisteswissenschaft zustande kommt." (Lit.: GA 334, S. 70)

Der bloß auf äußere Pflichten gegründeten Moral setzte Rudolf Steiner bereits in seiner Philosophie der Freiheit den auf die menschliche Freiheit gegründeten ethischen Individualismus entgegen:

"Der bloße Pflichtbegriff schließt die Freiheit aus, weil er das Individuelle nicht anerkennen will, sondern Unterwerfung des letztern unter eine allgemeine Norm fordert. Die Freiheit des Handelns ist nur denkbar vom Standpunkte des ethischen Individualismus aus." (Lit.: GA 004, S. 165)

Und dem oben angeführten Ausspruch Kants erwidert Steiner:

"Freiheit! du freundlicher, menschlicher Name, der du alles sittlich Beliebte, was mein Menschentum am meisten würdigt, in dir fassest, und mich zu niemandes Diener machst, der du nicht bloß ein Gesetz aufstellst, sondern abwartest, was meine sittliche Liebe selbst als Gesetz erkennen wird, weil sie jedem nur auferzwungenen Gesetze gegenüber sich unfrei fühlt." (Lit.: GA 004, S. 170f)

Siehe auch

Autoritätsglaube, Grundmaxime der freien Menschen

Literatur

  1. Rudolf Steiner: Einleitungen zu Goethes Naturwissenschaftlichen Schriften, GA 1 (1987), ISBN 3-7274-0011-0; Tb 649, ISBN 978-3-7274-6490-4 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  2. Rudolf Steiner: Die Philosophie der Freiheit, GA 4 (1995), ISBN 3-7274-0040-4; Tb 627, ISBN 978-3-7274-6271-9 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  3. Rudolf Steiner: Vom Einheitsstaat zum dreigliedrigen sozialen Organismus, GA 334 (1983), ISBN 3-7274-3340-X pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
Literaturangaben zum Werk Rudolf Steiners folgen, wenn nicht anders angegeben, der Rudolf Steiner Gesamtausgabe (GA), Rudolf Steiner Verlag, Dornach/Schweiz Email: verlag@steinerverlag.com URL: www.steinerverlag.com.
Freie Werkausgaben gibt es auf steiner.wiki, bdn-steiner.ru, archive.org und im Rudolf Steiner Online Archiv.
Eine textkritische Ausgabe grundlegender Schriften Rudolf Steiners bietet die Kritische Ausgabe (SKA) (Hrsg. Christian Clement): steinerkritischeausgabe.com
Die Rudolf Steiner Ausgaben basieren auf Klartextnachschriften, die dem gesprochenen Wort Rudolf Steiners so nah wie möglich kommen.
Hilfreiche Werkzeuge zur Orientierung in Steiners Gesamtwerk sind Christian Karls kostenlos online verfügbares Handbuch zum Werk Rudolf Steiners und Urs Schwendeners Nachschlagewerk Anthroposophie unter weitestgehender Verwendung des Originalwortlautes Rudolf Steiners.