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Konzil von Chalcedon
Konzil von Chalcedon | |
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Datum | 8. Oktober – Anfang November 451 |
Akzeptiert von | römisch-katholische Kirche, orthodoxe Kirchen, anglikanische Kirchen, lutherische Kirchen, altkatholische Kirche |
Vorangehendes Konzil | Konzil von Ephesos |
Nächstes Konzil | Zweites Konzil von Konstantinopel |
Einberufen von | Kaiser Markian |
Präsidium | Der Patrizier Anatolios und andere Staatsbeamten |
Beteiligung | etwa 500 Kleriker |
Diskussionsthemen | Christologie (Naturen Christi, Monophysitismus, Nestorianismus), Kirchendisziplin |
Konzilsdokumente | Glaubensbekenntnis von Chalcedon, Briefe mit Verurteilung der Lehre des Eutyches und Absetzung des Dioskoros, 28 Kanones |
Liste ökumenischer Konzilien |
Das Konzil von Chalcedon (andere Schreibweisen: Chalzedon, Calcedon, Chalkedon, Kalchedon) fand vom 8. Oktober bis zum 1. November 451 in der Euphemia-Kirche in Chalcedon in Bithynien, Kleinasien (heutiger Istanbuler Stadtteil Kadıköy) statt. Es war das vierte der ersten sieben ökumenischen Konzilien der Alten Kirche. Seine dogmatischen Definitionen werden in der katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen als unfehlbar anerkannt; sie sind auch Lehrgrundlage in den evangelischen und anglikanischen Kirchen.
Das Konzil von Chalcedon entschied den lange und erbittert geführten Streit um das Verhältnis zwischen der göttlichen und der menschlichen Natur in Jesus Christus. Gegen den Monophysitismus (genauer ist Miaphysitismus), der vor allem von den mächtigen Kirchen Ägyptens und Syriens verfochten wurde, auf der einen und den Nestorianismus auf der anderen Seite definierte es Christus als wahren Gott (Gott der Sohn als zweite Person der Dreifaltigkeit) und wahren Menschen zugleich, und zwar „unvermischt und ungetrennt“ (vgl. Menschwerdung Gottes). Die Trinität wurde zum Dogma.
Zwei-Naturen-Lehre
Das christologische Bekenntnis des Konzils von Chalcedon (das sogenannte Chalcedonense) setzt in den Kirchen, die es anerkennen, den Rahmen für alle weiteren Entwicklungen der Christologie. Es wird darin die Zwei-Naturen-Lehre (Dyophysitismus) festgeschrieben, wonach der Christus wahrer Gott und die Selbstoffenbarung Gottes und zugleich wahrer Mensch ist, wodurch die Menschen real erlöst werden. Die beiden Naturen Christi seien dabei vollkommen „unvermischt, unverändert, ungeteilt und ungetrennt“.
„Wir folgen also den heiligen Vätern und lehren alle übereinstimmend: Unser Herr Jesus Christus ist als ein und derselbe Sohn zu bekennen, vollkommen derselbe in der Gottheit vollkommen derselbe in der Menschheit, wahrhaft Gott und wahrhaft Mensch derselbe, aus Vernunftseele und Leib, wesensgleich dem Vater der Gottheit nach, wesensgleich uns derselbe der Menschheit nach, in allem uns gleich außer der Sünde, vor Weltzeiten aus dem Vater geboren der Gottheit nach, in den letzten Tagen derselbe für uns und um unseres Heiles willen [geboren] aus Maria, der jungfräulichen Gottesgebärerin, der Menschheit nach, ein und derselbe Christus, Sohn, Herr, Einziggeborener in zwei Naturen unvermischt, unverändert, ungeteilt und ungetrennt zu erkennen, in keiner Weise unter Aufhebung des Unterschieds der Naturen aufgrund der Einigung, sondern vielmehr unter Wahrung der Eigentümlichkeit jeder der beiden Naturen und im Zusammenkommen zu einer Person und einer Hypostase, nicht durch Teilung oder Trennung in zwei Personen, sondern ein und derselbe einziggeborene Sohn, Gott, Logos, Herr, Jesus Christus, wie die Propheten von Anfang an lehrten und er selbst, Jesus Christus, uns gelehrt hat, und wie es uns im Symbol der Väter überliefert ist.“
Folgen des Konzils
Die beim Konzil von Chalcedon gefundene Einigung fand sofort Widerspruch.
Der Bischof von Rom, Papst Leo I., war zwar mit den theologischen Ergebnissen des Konzils vollständig einverstanden, nahm jedoch starken Anstoß am 28. Kanon, der in Revision des ersten Konzils von Konstantinopel (381) die Stellung von Konstantinopel als dem Neuen Rom bestätigte und dem Patriarchen von Konstantinopel nicht nur Jurisdiktion über die wichtigen Erzdiözesen von Pontus, Asia und Thracien gab, sondern auch den 381 festgelegten Ehrenvorrang Roms vor Konstantinopel beseitigte. Dabei wurden für die Sonderstellung sowohl des alten als auch des neuen Rom politische Gründe angegeben (nicht die Gründung durch die Apostel, die für Rom so wichtig war). Bereits die Legaten Leos hatten dieser Formulierung energisch widersprochen. Obwohl Kaiser Markian die Beschlüsse des Konzils 452 zum Gesetz erklärte, annullierte Leo eigenmächtig den 28. Kanon und protestierte in schärfsten Ausdrücken dagegen und gegen Patriarch Akakios von Konstantinopel; er weigerte sich zwei Jahre lang, Chalcedon zu ratifizieren. Letztlich wurden von ihm alle Kanones mit Ausnahme des 28. bestätigt. Die Päpste bestehen daher bis heute auf dem Primat des römischen Bischofs über die Gesamtkirche, der bis heute von den orthodoxen Kirchen abgelehnt wird.
Kurz- und mittelfristig bedeutsamer war die scharfe Opposition der Kirchen von Ägypten, Palästina und Syrien, welche in den Beschlüssen von Chalcedon eine Rückkehr zum Irrtum des Nestorianismus sahen.
Das Konzil von Chalcedon führte daher zum Schisma zwischen der Reichskirche (das heißt der orthodoxen und katholischen Kirche) und den altorientalischen Kirchen. Der Streit mit den Miaphysiten konnte bis zum Ende der Spätantike nicht beigelegt werden, entsprechende Versuche der Kaiser führten später lediglich zum akakianischen Schisma.
Weblinks
Ökumenische Konzilien der katholischen und orthodoxen Kirchen:
Nicäa I |
Konstantinopel I |
Ephesos |
Chalcedon |
Konstantinopel II |
Konstantinopel III |
Nicäa II
Weitere ökumenische Konzilien der römisch-katholischen Kirche:
Konstantinopel IV |
Lateran I |
Lateran II |
Lateran III |
Lateran IV |
Lyon I |
Lyon II |
Vienne |
Konstanz |
Basel/Ferrara/Florenz |
Lateran V |
Trient |
Vatikan I |
Vatikan II
Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Konzil von Chalcedon aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |