gemeinsam neue Wege der Erkenntnis gehen
Eine freie Initiative von Menschen bei anthrowiki.at anthrowiki.at, anthro.world anthro.world, biodyn.wiki biodyn.wiki und steiner.wiki steiner.wiki
mit online Lesekreisen, Übungsgruppen, Vorträgen ...
Wie Sie die Entwicklung von AnthroWiki durch Ihre Spende unterstützen können, erfahren Sie hier.

Use Google Translate for a raw translation of our pages into more than 100 languages.
Please note that some mistranslations can occur due to machine translation.
Alle Banner auf einen Klick
Martin-Ingbert Heigl: Raphaels Vermächtnis und Rudolf Steiners letzte Ansprache: Die Transfiguration als Offenbarung der Michael-Schule
Martin-Ingbert Heigl: Raphaels Vermächtnis und Rudolf Steiners letzte Ansprache: Die Transfiguration als Offenbarung der Michael-Schule
Neuausgabe zum 100. Jahrestag
Martin-Ingbert Heigl
RAPHAELS VERMÄCHTNIS
und
Rudolf Steiners letzte Ansprache
Die Transfiguration als Offenbarung der Michael-Schule
Näheres unter www.widar.de
Martin-Ingbert.Heigl@gmx.de
Der neue Glomer Katalog 2024/25 ist da!

Aktuelle Neuerscheinungen und alle lieferbaren Bücher anthroposophischer Verlage
Anthroposophie, Waldorf, Jugend & Kinderbücher, Gesundheit, Lebensphasen, Wissenschaften mit mehr als 7.500 Titeln aus über 80 Verlagen.

Todesstrafe

Aus AnthroWiki
Status der Todesstrafe in allen Staaten:
  • vollständig abgeschafft
  • nur in Sonderstrafverfahren (z. B. Kriegsrecht)
  • Hinrichtungsstopp
  • angewendet
  • Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Rechtsfolge für einen in einem Gesetz definierten bestimmten Tatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

    Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Ab dem 18. Jahrhundert wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgehensweise in Europa in Frage gestellt und einige Staaten schafften die Todesstrafe ab, der erste Staat war das Großherzogtum Toskana im Jahre 1786 unter Leopold II.; sein Bruder Kaiser Joseph II. schaffte im darauffolgenden Jahr die Todesstrafe in den österreichischen Erblanden ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Bundesrepublik Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, Liechtenstein mit Art. 27ter der Liechtensteinischen Verfassung, Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes und die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung.

    Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium).[1]

    Definition

    Cesare Beccaria, Dei delitti e delle pene

    Die Todesstrafe setzt durch Strafgesetze definierte Straftatbestände voraus, für die sie vorgesehen ist, sowie die gesetzmäßige Inhaftierung, Überführung und Verurteilung des Täters. Das gesamte Verfahren müssen dazu beauftragte und legitimierte Vertreter eines Staates mit einem dort gültigen und funktionierenden Rechtssystem vollziehen. Das setzt Ordnungs- und Herrschaftsstrukturen voraus, darunter eine Legislative und Exekutive mit einem Gewaltmonopol und einer irgendwie gearteten Verfassung, die die meisten Staaten – unabhängig von ihrer tatsächlichen Verwirklichung von Demokratie – durch Bezug auf den Volkswillen legitimieren.

    Die meisten Staaten erlauben ihrer Exekutive unter bestimmten gesetzlich definierten Umständen zur akuten Notwehr und in Notstand-Situationen auch gezielte Tötungen ohne vorherige Rechtsverfahren und Todesurteile; so auch völkerrechtlich legitimiertes Töten im Krieg. Private, nicht gesetzlich autorisierte Tötungen mutmaßlicher oder tatsächlicher Straftäter, etwa durch Lynchjustiz, gelten in Rechtsstaaten als Mord.

    Neben illegalen Hinrichtungen durch nicht autorisierte Personen gibt es auch Hinrichtungen durch Staatsvertreter mit fraglicher oder fehlender Gesetzesgrundlage. So erteilen manche Regierungen illegale Tötungsaufträge, selbst in Staaten, die die Todesstrafe verboten und die Charta der Vereinten Nationen unterzeichnet haben, und lassen vermeintliche oder tatsächliche Regimegegner, Terroristen oder Kriminelle ohne Gerichtsverfahren hinrichten. Militär-, Polizei- oder Geheimdienstvertreter sowie Todesschwadronen handeln dabei unter Umständen eigenmächtig, etwa weil die Regierung bestehende Gesetze nicht durchsetzt, berufen sich auf eine angebliche Notwehrsituation und erhalten nachträglich staatliche Rückendeckung dafür. Solche außerrechtlichen, summarischen und willkürlichen Hinrichtungen werden nach rechtsstaatlichen Maßstäben wie Justizmorde bewertet. Die schwierige Unterscheidung legaler Todesurteile von Tötungen auf ungesicherter Rechtsbasis trägt dazu bei, dass die Todesstrafe insgesamt ethisch und gesellschaftspolitisch in Frage gestellt wird.[2]

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. Resolution A/RES/62/149: Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe (Memento vom 29. November 2014 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft (bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis) (PDF; 24 kB)
    2. Amnesty International (Hrsg.): Die Todesstrafe. Rowohlt, 1979, ISBN 3-499-14535-9, S. 1–9.
    Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Todesstrafe aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.