Die Konstitution sozialer Systeme

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Konstituierend für soziale Systeme sind zunächst die Interaktionen zwischen den Menschen. Interaktionen sind aber nichts anderes, als die sozialen Handlungen und Kommunikationen. Man kann hier von erster Konstitution sprechen.


Es gibt aber noch eine zweite Konstitution, den Rechtsakt, der ein soziales System auch rechtlich bindend konstituiert. Auf diese Weise entstehen Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Gesellschaften als doppelt konstituierte soziale Systeme. Mit der 2. Konstitution entsteht auch eine funktionale Differenzierung der sozialen Systeme. Es gibt als einfach konstituierte soziale Systeme (Gruppen und Kleingruppen) und doppelt konstituierte soziale Systeme.