Absolutheitsanspruch

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Der Absolutheitsanspruch, ausschließliche und letztgültige Wahrheiten zu besitzen, ist vielen Religionen eigen. Insbesondere gilt das für die Offenbarungsreligionen des Judentums, des konfessionellen Christentums und des Islam, während etwa der Buddhismus für fremde Elemente offener ist, solange seine Grundwahrheiten nicht angetastet werden. Vielfach besteht aber auch die Meinung, dass jede Religion unabdingbar einen Absolutsheitsanspruch vertreten muss.

„Zum rel. Glauben gehört in allen Religionen - auch im Buddhismus - die Überzeugung, mit dem eigenen Glauben der letztgültigen Wahrheit teilhaftig zu sein. Wer diese Überzeugung nicht aufbringt, hat an keiner Religion teil. So gewiß die Religionen alle die letztgültige Wahrheit über Gott, Welt und Mensch zu bringen überzeugt sind, sind sie Religionen. Die Christen haben in diesem Sinne stets ihren Glauben als letztgültige Wahrheit vertreten. Es ist eben in keinem anderen Heil als in Jesu Wort, Werk und Person (Apg 4,12 EU). Der Muslim vertritt diese Überzeugung auch, und zwar in dem hist. Sinne, daß der Koran zeitlich das letzte der heiligen Bücher und damit die abschließende Offenbarung sei. Solche Konstruktionen sind Ausdruck der Überzeugung, der letztgültigen Wahrheit im eigenen Glauben teilhaftig zu sein. Kein rel. Glaube kann ohne diese Grundüberzeugung leben.“

C. H. Ratschow: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde[1]

Anmerkungen

  1.  C. H. Ratschow: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. Band 1, SCM R. Brockhaus, 1992, ISBN 3-417-246741, Absolutheit des Christentums, S. 13.