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Apperzeption
Der Begriff der Apperzeption (aus neulat. adpercipere hinzuwahrnehmen) wurde von Leibniz im Unterschied zur bloßen Perzeption für jenen seelischen Vorgang gebraucht, durch den sinnlich Gegebenes mittels Aufmerksamkeit und Gedächtnis aufgefasst, angeeignet, ins Bewusstsein erhoben und in den Bewusstseinszusammenhang eingeordnet wird [1]. Ein moderner Begriff, der dem der Apperzeption nahesteht, ist Kognition.
Immanuel Kant unterschied zwischen der psychologischen oder empirischen Apperzeption, dem Vermögen des Verstandes, klare Vorstellungen aus der sinnlichen Wahrnehmung zu bilden und die mannigfaltigen Anschauungen durch Tätigkeit des inneren Sinnes zu einer einheitlichen Vorstellung zusammenzufassen, und der reinen oder transzendentalen Apperzeption als dem ursprünglichen, stets identischen Selbstbewusstsein, dem Bewusstsein des «Ich denke» überhaupt, das Verstand und Vernunft umschließt und aus dem die allgemeingültige und notwendige Einheit aller Verstandes- und Vernunfterkenntnisse entspringt.
Eine weitere Verwendung des Begriffs findet sich bei Wilhelm Wundt, der zwischen aktiver, willkürlicher und passiver, unvorbereiteter Apperzeption unterschied[2].
Weblinks
- „Apperzeption“ im Wörterbuch der Philosophischen Begriffe von Rudolf Eisler (1904)
- „Apperzeption“ im Kant-Lexikon von Rudolf Eisler (1930)
- „Transzendentale Apperzeption“ im Kant-Lexikon von Rudolf Eisler (1930)
Einzelnachweise
- ↑ Monadologie, verfasst 1714, dt. 1720, LS 14; Neue Abhandlungen über den menschlichen Verstand, vermutlich 1707, Buch II: Von den Ideen, Kap. 1 f.
- ↑ Grundzüge der physiologischen Psychologie, 1874, III § 15
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