Rache

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Rache (ahd. râhha, altsächsisch wrâka, altengl. wraec, isländisch ræki, „treiben, jagen, verfolgen“), als eine Handlung, die angeblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht dadurch ausgleichen soll, dass Leid mit gleichwertigem Leid vergolten wird, oft durch Anwendung von psychischer oder physischer Gewalt bis hin zur Blutrache als letztem Mittel, ist, abgesehen von nordisch-germanischen Quellen, kein wohldefinierter Rechtsbegriff, namentlich nicht im Römischen Recht. In der deutschen Rechtsgeschichte wird der Rachebegriff meist im Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Rechtsinstitut der Fehde behandelt. Das Prinzip der Rache wurzelt in der Empfindungsseele und der damit verbundenen sozialen Ordnung, die noch ganz auf die Gruppenseele und noch nicht auf das Ego des einzelnen Menschen (Verstandes- oder Gemütsseele) oder gar auf das Ich, die einzigartige menschliche Individualität (Bewusstseinsseele) gegründet ist.