Rache

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Die Rache (ahd. râhha, altsächsisch wrâka, altengl. wraec, isländisch ræki, „treiben, jagen, verfolgen“), als eine Handlung, die angeblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht dadurch ausgleichen soll, dass Leid mit Leid vergolten werden soll, oft durch Anwendung von psychischer oder Physischer Gewalt bis hin zur Blutrache als letztem Mittel, ist, abgesehen von nordisch-germanischen Quellen, kein wohldefinierter Rechtsbegriff, namentlich nicht im Römischen Recht. In der deutschen Rechtsgeschichte wird der Rachebegriff meist im Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Rechtsinstitut der Fehde behandelt.