Abrogation

Aus AnthroWiki
Version vom 6. November 2016, 12:55 Uhr von imported>Odyssee (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Abrogation''' (von lat. ''abrogatio'' „Aufhebung“, „Widerruf“) bezeichnet im kanonischen Kirchenrecht und in der…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Abrogation (von lat. abrogatio „Aufhebung“, „Widerruf“) bezeichnet im kanonischen Kirchenrecht und in der Rechtslehre des Islam die vollständige Aufhebung einer normamativen Bestimmung durch eine nachfolgende Regelung.

Siehe auch