Verantwortung: Unterschied zwischen den Versionen

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|Kommentar=Bearb. von Elmar Seebold}}</ref>) ist die [[Fähigkeit]] des [[Mensch]]en, sich über die Folgen eigener ('''Eigenverantwortung''') oder fremder, mit [[bewusst]]er [[Absicht]] vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen und die damit verbundenen Kosequenzen zu tragen. Grundlage dafür ist ein [[emotional]] veranlagtes, [[unterbewusst]] oder [[halbbewusst]] empfundenes '''Verantwortungsgefühl''', das sich zum '''Verantwortungsbewusstsein''' steigert, wenn es durch das klare [[Denken]] voll ins [[Bewusstsein]] gehoben wird.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 29. Oktober 2021, 15:19 Uhr

Verantwortung (von mhd. verantwürten, was ursprünglich bedeutete, "sich als Angeklagter vor Gericht zu verteidigen".[1]) ist die Fähigkeit des Menschen, sich über die Folgen eigener (Eigenverantwortung) oder fremder, mit bewusster Absicht vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen und die damit verbundenen Kosequenzen zu tragen. Grundlage dafür ist ein emotional veranlagtes, unterbewusst oder halbbewusst empfundenes Verantwortungsgefühl, das sich zum Verantwortungsbewusstsein steigert, wenn es durch das klare Denken voll ins Bewusstsein gehoben wird.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1.  Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Auflage. De Gruyter, Berlin 1999, ISBN 3-11-016392-6 (Bearb. von Elmar Seebold).