Verantwortung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verantwortung''' (von [[Wikipedia:Mittelhochdeutsch|mhd.]] ''verantwürten'', was ursprünglich bedeutete, "sich als Angeklagter vor Gericht zu verteidigen".<ref>{{Literatur|
'''Verantwortung''' (von [[Mittelhochdeutsch|mhd.]] ''verantwürten'', was ursprünglich bedeutete, "sich als Angeklagter vor Gericht zu verteidigen".<ref>{{Literatur|
|Autor=Friedrich Kluge
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|Titel=Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache
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Version vom 8. März 2020, 09:32 Uhr

Verantwortung (von mhd. verantwürten, was ursprünglich bedeutete, "sich als Angeklagter vor Gericht zu verteidigen".[1]) ist die Fähigkeit des Menschen, sich über die Folgen eigener (Eigenverantwortung) oder fremder, mit bewusster Absicht vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen und die damit verbundenen Kosequenzen zu tragen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1.  Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Auflage. De Gruyter, Berlin 1999, ISBN 3-11-016392-6 (Bearb. von Elmar Seebold).