Verantwortung: Unterschied zwischen den Versionen

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|Kommentar=Bearb. von Elmar Seebold}}</ref>) bzw. '''Eigenverantwortung''' ist die [[Fähigkeit]] des [[Mensch]]en, sich über die Folgen eigener oder fremder, mit [[bewusst]]er [[Absicht]] vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen.
|Kommentar=Bearb. von Elmar Seebold}}</ref>) ist die [[Fähigkeit]] des [[Mensch]]en, sich über die Folgen eigener ('''Eigenverantwortung''') oder fremder, mit [[bewusst]]er [[Absicht]] vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen und die damit verbundenen Kosequenzen zu tragen.


== Anmerkungen und Quellen ==
== Anmerkungen und Quellen ==

Version vom 25. August 2015, 18:06 Uhr

Verantwortung (von mhd. verantwürten, was ursprünglich bedeutete, "sich als Angeklagter vor Gericht zu verteidigen".[1]) ist die Fähigkeit des Menschen, sich über die Folgen eigener (Eigenverantwortung) oder fremder, mit bewusster Absicht vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen und die damit verbundenen Kosequenzen zu tragen.

Anmerkungen und Quellen

  1.  Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Auflage. De Gruyter, Berlin 1999, ISBN 3-11-016392-6 (Bearb. von Elmar Seebold).