Verantwortung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Anmerkungen und Quellen ==
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Version vom 18. April 2011, 03:28 Uhr

Verantwortung (von mhd. verantwürten, was ursprünglich bedeutete, "sich als Angeklagter vor Gericht zu verteidigen".[1]) ist die Fähigkeit des Menschen, sich über die Folgen eigener oder fremder, mit bewusster Absicht vollzogener Handlungen Rechenschaft abzulegen.

Anmerkungen und Quellen

  1.  Friedrich Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 23. Auflage. De Gruyter, Berlin 1999, ISBN 3-11-016392-6 (Bearb. von Elmar Seebold).