Volksstamm: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 26. August 2017, 20:23 Uhr

Als Volksstamm oder kurz Stamm wurde ursprüngliche eine kleinere oder größere Menschengemeinschaft bezeichnet, die sich auf eine gemeinsame Abstammung, d.h. auf Blutsverwandtschaft gründet oder beruft und nicht als komplexer Staat, sondern als Stammesgesellschaft organisiert ist. Verbunden damit ist oft die Berufung auf einen menschlichen oder übermenschlichen Stammvater, seltener auf eine Stammmutter und das Prinzip der Blutrache.

In der Antike fühlten sich die Griechen nicht nur einer Polis (griech. πόλις „Stadt, Stadtstaat“), sondern auch einem einem Stamm, der Phyle (griech. φυλή, „der Stamm, das Volk“, vom Verb φύεσθαι phyesthai „abstammen“), zugehörig. Klassische Beispiele für das Stammeswesen sind die Zwölf Stämme Israels oder die in Stämmen organisierten Germanen, die vor allem eine Siedlungsgemeinschaft auf einem bestimmten Gebiet bildeten, auf dem aber auch andere ethnische Gruppen leben konnten, namentlich wenn es sich um eroberte Gebiete handelte. Für die die eigentliche Blutsbindung wurde der Begriff Sippe (ahd. sippar, von altnord. sifjar, vermutlich als Plural abgeleitet von der Göttin Sif).

Der Stammesbegriff gilt als veraltet; heute spricht man allgemeiner von einer Ethnie, die sich durch ihr Selbstverständnis als Gemeinschaft empfindet.

Siehe auch