Abrogation: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Abrogation''' (von [[lat.]] ''abrogatio'' „Aufhebung“, „Widerruf“) bezeichnet im [[Wikipedia:Kanonisches Recht|kanonischen Kirchenrecht]] und in der [[Recht]]slehre des [[Islam]] die vollständige Aufhebung einer normamativen Bestimmung durch eine nachfolgende Regelung.
'''Abrogation''' (von [[lat.]] ''abrogatio'' „Aufhebung“, „Widerruf“) bezeichnet im [[Wikipedia:Kanonisches Recht|kanonischen Kirchenrecht]] und in der [[Recht]]slehre des [[Islam]] die vollständige Aufhebung einer normativen Bestimmung durch eine nachfolgende Regelung.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 6. November 2016, 12:56 Uhr

Abrogation (von lat. abrogatio „Aufhebung“, „Widerruf“) bezeichnet im kanonischen Kirchenrecht und in der Rechtslehre des Islam die vollständige Aufhebung einer normativen Bestimmung durch eine nachfolgende Regelung.

Siehe auch