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Rache: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Rache''' ([[Wikipedia:althochdeutsch|ahd.]] ''râhha'', [[Wikipedia:Altsächsische Sprache|altsächsisch]] ''wrâka,'' [[Wikipedia:Altenglisch|altengl.]] ''wraec'', [[Wikipedia:Isländische Sprache|isländisch]] ''ræki'', „treiben, jagen, verfolgen“), als eine Handlung, die angeblich oder tatsächlich erlittenes [[Unrecht]] dadurch ausgleichen soll, dass [[Leid]] mit gleichwertigem Leid vergolten wird, oft durch Anwendung von [[psychisch]]er oder [[Physisch]]er Gewalt bis hin zur [[Blutrache]] als letztem Mittel, ist, abgesehen von nordisch-germanischen Quellen, kein wohldefinierter [[Recht]]sbegriff, namentlich nicht im [[Wikipedia:Römisches Recht|Römischen Recht]]. In der deutschen Rechtsgeschichte wird der Rachebegriff meist im Zusammenhang mit dem [[Wikipedia:mittelalter|mittelalter]]lichen [[Wikipedia:Rechtsinstitut|Rechtsinstitut]] der [[Fehde]] behandelt. Das Prinzip der Rache wurzelt in der [[Empfindungsseele]] und der damit verbundenen [[sozial]]en Ordnung, die noch ganz auf die [[Gruppenseele]] und noch nicht auf das [[Ego]] des einzelnen [[Mensch]]en ([[Verstandes- oder Gemütsseele]]) oder gar auf die einzigartige menschliche [[Individualität]] ([[ | Die '''Rache''' ([[Wikipedia:althochdeutsch|ahd.]] ''râhha'', [[Wikipedia:Altsächsische Sprache|altsächsisch]] ''wrâka,'' [[Wikipedia:Altenglisch|altengl.]] ''wraec'', [[Wikipedia:Isländische Sprache|isländisch]] ''ræki'', „treiben, jagen, verfolgen“), als eine Handlung, die angeblich oder tatsächlich erlittenes [[Unrecht]] dadurch ausgleichen soll, dass [[Leid]] mit gleichwertigem Leid vergolten wird, oft durch Anwendung von [[psychisch]]er oder [[Physisch]]er Gewalt bis hin zur [[Blutrache]] als letztem Mittel, ist, abgesehen von nordisch-germanischen Quellen, kein wohldefinierter [[Recht]]sbegriff, namentlich nicht im [[Wikipedia:Römisches Recht|Römischen Recht]]. In der deutschen Rechtsgeschichte wird der Rachebegriff meist im Zusammenhang mit dem [[Wikipedia:mittelalter|mittelalter]]lichen [[Wikipedia:Rechtsinstitut|Rechtsinstitut]] der [[Fehde]] behandelt. Das Prinzip der Rache wurzelt in der [[Empfindungsseele]] und der damit verbundenen [[sozial]]en Ordnung, die noch ganz auf die [[Gruppenseele]] und noch nicht auf das [[Ego]] des einzelnen [[Mensch]]en ([[Verstandes- oder Gemütsseele]]) oder gar auf die einzigartige menschliche [[Individualität]] ([[Bewusstseinsseele]]) gegründet ist. | ||
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Version vom 1. Mai 2015, 17:58 Uhr
Die Rache (ahd. râhha, altsächsisch wrâka, altengl. wraec, isländisch ræki, „treiben, jagen, verfolgen“), als eine Handlung, die angeblich oder tatsächlich erlittenes Unrecht dadurch ausgleichen soll, dass Leid mit gleichwertigem Leid vergolten wird, oft durch Anwendung von psychischer oder Physischer Gewalt bis hin zur Blutrache als letztem Mittel, ist, abgesehen von nordisch-germanischen Quellen, kein wohldefinierter Rechtsbegriff, namentlich nicht im Römischen Recht. In der deutschen Rechtsgeschichte wird der Rachebegriff meist im Zusammenhang mit dem mittelalterlichen Rechtsinstitut der Fehde behandelt. Das Prinzip der Rache wurzelt in der Empfindungsseele und der damit verbundenen sozialen Ordnung, die noch ganz auf die Gruppenseele und noch nicht auf das Ego des einzelnen Menschen (Verstandes- oder Gemütsseele) oder gar auf die einzigartige menschliche Individualität (Bewusstseinsseele) gegründet ist.