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Strafe: Unterschied zwischen den Versionen
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#Rudolf Steiner: ''Notwendigkeit und Freiheit im Weltengeschehen und im menschlichen Handeln'', [[GA 166]] (1982), ISBN 3-7274-1660-2 {{Vorträge|166}} | #Rudolf Steiner: ''Notwendigkeit und Freiheit im Weltengeschehen und im menschlichen Handeln'', [[GA 166]] (1982), ISBN 3-7274-1660-2 {{Vorträge|166}} | ||
#Rudolf Steiner: ''Soziale Zukunft'', [[GA 332a]] (1977), ISBN 3-7274-3325-6 {{Vorträge|332a}} | |||
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Version vom 18. August 2014, 01:40 Uhr
Strafen für begangene Verfehlungen sind nur sinnvoll, wenn sie das Bewusstsein wecken und den Willen zur Besserung entzünden.
"Nun hat man über die Gründe, warum gestraft werden soll, viele Theorien aufgestellt. Die einzig mögliche findet man nur, wenn man weiß, daß es sich darum handelt, mit der Strafe die Kräfte der Seele so anzuspannen, daß das Bewußtsein sich erweitert über Kreise, über die es sich vorher nicht erstreckt hat. Und dies ist auch die Aufgabe der Reue. Die Reue soll gerade darinnen bestehen, die Tat so anzuschauen, daß sie durch ihre Gewalt ins Bewußtsein heraufgehoben wird, so daß das Bewußtsein nun den Zusammenhang so überschaut, daß es das nächste Mal nicht wiederum ausgeschaltet werden kann." (Lit.: GA 166, S. 88)
Die Notwendigkeit von Strafen, wie sie das Strafrecht fordert, liegt nach Rudolf Steiner letztlich in unsozialen Zuständen begründet.
"Es ist tatsächlich der Gedanke des Strafens einer der allerschwierigsten, und alle möglichen Antworten sind im Laufe der geschichtlichen Betrachtung gerade auf diese Frage gegeben worden. Auf einem solchen Boden, aus dem Ideen hervorgehen wie die der Dreigliederung des sozialen Organismus, ergeben sich auch gewisse Konsequenzen, die sich auf einem anderen Boden nicht ergeben. Alles einzelne, was innerhalb einer sozialen Ordnung geschieht, ist im Grunde genommen doch eine Konsequenz der ganzen sozialen Ordnung. So wie jedes Stück Brot, das ich erwerben kann, mit seinem Preis eine Konsequenz der ganzen sozialen Ordnung ist, so sind auch die Antriebe beim Strafen in der ganzen Struktur des sozialen Organismus drinnen begründet. Und gerade an dem Umstände, daß Strafen notwendig werden, gerade darinnen zeigt sich, daß im ganzen sozialen Organismus etwas ist, was eigentlich nicht drinnen sein soll. "Wenn man, ich sage jetzt nicht, den dreigliederigen sozialen Organismus als solchen vertritt, sondern überhaupt aus solchen Impulsen eine praktische Weltanschauung entwickelt, aus der heraus man die Idee vom dreigliederigen sozialen Organismus gewinnt, dann ergibt sich eigentlich die Anschauung, daß man allerdings mit Bezug auf Strafe und Strafvollzug zu anderen Dingen kommen wird, und die Notwendigkeit des Strafens wird viel weniger eintreten, wenn solche Dinge sozial wirklich sind, wie sie zum Beispiel gerade in dem heutigen Vortrage gefordert worden sind. Das Strafrecht, das wie der Schatten eigentlich unsoziale Zustände begleitet, wird in sozialen Zuständen auf ein Minimum herunter reduziert werden können. Daher werden die Fragen, die heute auftauchen gegenüber dem Strafrecht, ob es ein Überbleibsel ist und dergleichen, auf einen ganz neuen Boden gestellt werden, wenn eine solche Umwälzung wirklich geschieht. Ich möchte sagen: Wenn der Mensch krank ist, so tut er gewisse Dinge; wenn er gesund ist, tut er andere Dinge. So ist es auch hier. Es weist hin die Notwendigkeit, zu strafen, auf gewisse Krankheitssymptome innerhalb des ganzen sozialen Organismus." (Lit.: GA 332a, S. 107)
Literatur
- Rudolf Steiner: Notwendigkeit und Freiheit im Weltengeschehen und im menschlichen Handeln, GA 166 (1982), ISBN 3-7274-1660-2 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
- Rudolf Steiner: Soziale Zukunft, GA 332a (1977), ISBN 3-7274-3325-6 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org