Tatsache: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Tatsache''' ([[Latein|lat.]] ''factum'' = "Tat, Handlung" bzw. ''res facti'' wörtlich "Tat-Sache", entsprechend [[Wikipedia:Englische Sprache|engl.]] ''matter of fact''; von [[Latein|lat.]] ''facere'' = "machen, tun") ist im ursprünglich [[juristisch]]en Sinn ''ein durch eine Tat bewirkter Tatbestand''. Darüber hinaus im weitesten Sinn alles, was durch [[sinnlich]]e oder [[übersinnlich]]e [[Beobachtung]] als gegeben festgestellt wird, wobei aber erst durch das [[Denken]] entschieden werden kann, ob dem als [[Wahrnehmung]] Gegebenen eine [[Wirklichkeit]] entspricht oder ob es sich um einen bloßen [[Schein]], d.h. nur um das für sich genommen unwirkliche [[Bild]] einer Wirklichkeit handelt. Im engeren Sinn die durch Denken und Beobachtung zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigte [[Existenz]] eines Wirklichen.
Eine '''Tatsache''' ([[Latein|lat.]] ''factum'' = "Tat, Handlung" bzw. ''res facti'' wörtlich "Tat-Sache", entsprechend [[Wikipedia:Englische Sprache|engl.]] ''matter of fact''; von [[Latein|lat.]] ''facere'' = "machen, tun") ist im ursprünglich [[juristisch]]en Sinn ''ein durch eine Tat bewirkter Tatbestand''. Darüber hinaus im weitesten Sinn alles, was durch [[sinnlich]]e oder [[übersinnlich]]e [[Beobachtung]] als gegeben festgestellt wird, wobei aber erst durch das [[Denken]] entschieden werden kann, ob dem als [[Wahrnehmung]] Gegebenen eine [[Wirklichkeit]] entspricht oder ob es sich um einen bloßen [[Schein]], d.h. nur um das für sich genommen unwirkliche [[Bild]] einer Wirklichkeit handelt. Im engeren Sinn die durch Denken und Beobachtung zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigte [[Existenz]] eines [[Wirklich]]en.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 9. April 2013, 17:18 Uhr

Eine Tatsache (lat. factum = "Tat, Handlung" bzw. res facti wörtlich "Tat-Sache", entsprechend engl. matter of fact; von lat. facere = "machen, tun") ist im ursprünglich juristischen Sinn ein durch eine Tat bewirkter Tatbestand. Darüber hinaus im weitesten Sinn alles, was durch sinnliche oder übersinnliche Beobachtung als gegeben festgestellt wird, wobei aber erst durch das Denken entschieden werden kann, ob dem als Wahrnehmung Gegebenen eine Wirklichkeit entspricht oder ob es sich um einen bloßen Schein, d.h. nur um das für sich genommen unwirkliche Bild einer Wirklichkeit handelt. Im engeren Sinn die durch Denken und Beobachtung zu einem bestimmten Zeitpunkt bestätigte Existenz eines Wirklichen.

Siehe auch