Eine freie Initiative von Menschen bei ![]() ![]() ![]() ![]() mit online Lesekreisen, Übungsgruppen, Vorträgen ... |
![]() |
Use Google Translate for a raw translation of our pages into more than 100 languages. Please note that some mistranslations can occur due to machine translation. |
Scheidung: Unterschied zwischen den Versionen
imported>Hgp (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Scheidung''' oder '''Ehescheidung''' ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe. ''Geschieden'' ist neben ledig, verheiratet und [[Witwer|verwit…“) |
imported>Hgp Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
Daneben gibt es mit [[Aufhebung (Ehe)|Aufhebung]], [[Nichtigerklärung (Ehe)|Nichtigkeit]] und [[Eheannullierung|Annullierung]] aus formellen Gründen verschiedene Formen der Ungültigkeit einer Ehe, sowie die [[Getrenntleben|Trennung]] ohne Beendigung des Eheverhältnisses. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck ''Scheidung'' rechtlich auch auf [[gleichgeschlechtliche Ehe]]n oder [[eingetragene Partnerschaft]]en<!--sic, nicht der deutsche spezialausdruck-->, nicht aber andere [[Lebensgemeinschaft]]en. | Daneben gibt es mit [[Aufhebung (Ehe)|Aufhebung]], [[Nichtigerklärung (Ehe)|Nichtigkeit]] und [[Eheannullierung|Annullierung]] aus formellen Gründen verschiedene Formen der Ungültigkeit einer Ehe, sowie die [[Getrenntleben|Trennung]] ohne Beendigung des Eheverhältnisses. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck ''Scheidung'' rechtlich auch auf [[gleichgeschlechtliche Ehe]]n oder [[eingetragene Partnerschaft]]en<!--sic, nicht der deutsche spezialausdruck-->, nicht aber andere [[Lebensgemeinschaft]]en. | ||
== Literatur == | |||
[[Wolfgang Gädeke]], Michael Cöllen, Horst Petri, u.a.: ''Scheidung - warum?'', Flensburger Hefte Nr. 44, 1994, ISBN 3926841591 | |||
{{wikipedia}} | {{wikipedia}} |
Version vom 18. März 2013, 22:11 Uhr
Scheidung oder Ehescheidung ist die formelle juristische Auflösung einer Ehe.
Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände. Eine Scheidung ist jedoch nicht in allen Rechtssystemen möglich, Verfahren und Bedeutung können sehr unterschiedlich sein.
Daneben gibt es mit Aufhebung, Nichtigkeit und Annullierung aus formellen Gründen verschiedene Formen der Ungültigkeit einer Ehe, sowie die Trennung ohne Beendigung des Eheverhältnisses. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber andere Lebensgemeinschaften.
Literatur
Wolfgang Gädeke, Michael Cöllen, Horst Petri, u.a.: Scheidung - warum?, Flensburger Hefte Nr. 44, 1994, ISBN 3926841591
Dieser Artikel basiert auf einer für AnthroWiki adaptierten Fassung des Artikels Scheidung aus der freien Enzyklopädie de.wikipedia.org und steht unter der Lizenz Creative Commons Attribution/Share Alike. In Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar. |