Militärwesen

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Unter Militärwesen, lat. res militaris (‚militärische Sache‘)[1] altertümlicher auch Heerwesen oder Heereswesen,[2] versteht man den Gesamtkomplex der bewaffneten Macht eines Staatswesens. Zum Militärwesen gehören alle Themen in Bezug auf die bewaffneten Verbände und Soldaten selbst (das Militär, im Besonderen die Truppenkunde), die rechtlichen Rahmenbedingungen (Wehrrecht, nationales und internationales Kriegsrecht, militärische Verträge und Abkommen) und die Militärpolitik, aber auch die Militärwissenschaft, alles, was sich auf die Kunst und Wissenschaft der Kriegsführung und des Kriegshandwerks bezieht (das Kriegswesen im eigentlichen Sinne), und die militärischen Traditionen und Gebräuche.[3]

Siehe auch

Literatur

  • Otto Waldschütz: Einführung in das Heerwesen. Seidel, Wien, 1910 ff. 1. Einleitung u. allgem. Gliederung, 2. Aufl. 1910; 2. Ergänzung u. Ausbildung d. Kriegsmacht, 3. Aufl. 1914; 3. Die Infanterie, 2. Aufl. 1911; 4. Die Kavallerie, 2. Aufl. 1911; 5. Die Artillerie, 2. Aufl. 1913; 6. Das Waffen- u. Munitionswesen, 2. Aufl. 1913; 7. Das Pionier u. Sappeurwesen, 2. Aufl. 1913; 8. Das Verpflegswesen, 2. Aufl. 1912; 9. Das Sanitätswesen u. d. Veterinärwesen, 1911; 10. Das Trainwesen, 1911; 11. Das Verkehrswesen, 1912; (Nachtr. 1, 1912–13; Nachtr. 2 1913)

Einzelnachweise

  1. So etwa bei Publius Flavius Vegetius Renatus: Abriß des Militärwesens. Steiner, Stuttgart 1997, ISBN 3-515-07178-4.
  2. Die Beschränkung des Begriffs Heer auf die Landstreitkräfte ist jüngeren Datums.
  3. Vgl. Duden: Militärwesen: „Gesamtheit dessen, was mit dem Militär, seinen Gesetzen, Gebräuchen o. Ä. zusammenhängt“.
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