Geistesleben

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Ein freies Geistesleben, das auf die individuellen Fähigkeiten des Menschen gegründet ist, soll sich heute nach Rudolf Steiners Ideen zur sozialen Dreigliederung als selbstständiges Glied des sozialen Organismus neben dem Wirtschafts- und Rechtsleben herausbilden.

„Das geistige Glied im dreigliedrigen sozialen Organismus umfaßt Wissenschaft, Kunst, Religion, das gesamte Erziehungswesen und die richterliche Rechtsprechung. Alle diese geistig-kulturellen Faktoren können nur in vollkommener Freiheit von staatlichen Eingriffen ihre Aufgabe erfüllen und in rechter Weise das soziale Leben befruchten. Das Geistesleben, die Kultur, muß aus dem freien Zusammenwirken aller geistig-schöpferischen Einzelpersönlichkeiten sich herausgestalten und sich selbst eigene Verwaltungskörper geben.“ (Lit.:GA 24, S. 473)

Freies Geistesleben

„In alles, was durch das Wirtschaftsleben und das Rechtsbewusstsein in der Organisation des sozialen Lebens hervorgebracht wird, wirkt hinein, was aus einer dritten Quelle stammt: aus den individuellen Fähigkeiten des einzelnen Menschen. Dieses Gebiet umfasst alles von den höchsten geistigen Leistungen bis zu dem, was in Menschenwerke einfließt durch die bessere oder weniger gute körperliche Eignung des Menschen für Leistungen, die dem sozialen Organismus dienen. Was aus dieser Quelle stammt, muss in den gesunden sozialen Organismus auf ganz andere Art einfließen, als dasjenige, was im Warenaustausch lebt, und was aus dem Staatsleben fließen kann. Es gibt keine andere Möglichkeit, diese Aufnahme in gesunder Art zu bewirken, als sie von der freien Empfänglichkeit der Menschen und von den Impulsen, die aus den individuellen Fähigkeiten selbst kommen, abhängig sein zu lassen. Werden die durch solche Fähigkeiten erstehenden Menschenleistungen vom Wirtschaftsleben oder von der Staatsorganisation künstlich beeinflusst, so wird ihnen die wahre Grundlage ihres eigenen Lebens zum größten Teile entzogen. Diese Grundlage kann nur in der Kraft bestehen, welche die Menschenleistungen aus sich selbst entwickeln müssen. Wird die Entgegennahme solcher Leistungen vom Wirtschaftsleben unmittelbar bedingt, oder vom Staate organisiert, so wird die freie Empfänglichkeit für sie gelähmt. Sie ist aber allein geeignet, sie in gesunder Form in den sozialen Organismus einfließen zu lassen. Für das Geistesleben, mit dem auch die Entwicklung der anderen individuellen Fähigkeiten im Menschenleben durch unübersehbar viele Fäden zusammenhängt, ergibt sich nur eine gesunde Entwicklungsmöglichkeit, wenn es in der Hervorbringung auf seine eigenen Impulse gestellt ist, und wenn es in verständnisvollem Zusammenhange mit den Menschen steht, die seine Leistungen empfangen.

Worauf hier als auf die gesunden Entwicklungsbedingungen des Geisteslebens gedeutet wird, das wird gegenwärtig nicht durchschaut, weil der rechte Blick dafür getrübt ist durch die Verschmelzung eines großen Teiles dieses Lebens mit dem politischen Staatsleben. Diese Verschmelzung hat sich im Laufe der letzten Jahrhunderte ergeben und man hat sich in sie hineingewöhnt. Man spricht ja wohl von «Freiheit der Wissenschaft und des Lehrens». Aber man betrachtet es als selbstverständlich, dass der politische Staat die «freie Wissenschaft» und das «freie Lehren» verwaltet. Man entwickelt keine Empfindung dafür, wie dieser Staat dadurch das Geistesleben von seinen staatlichen Bedürfnissen abhängig macht. Man denkt, der Staat schafft die Stellen, an denen gelehrt wird; dann können diejenigen, welche diese Stellen einnehmen, das Geistesleben «frei» entfalten. Man beachtet, indem man sich an eine solche Meinung gewöhnt, nicht, wie eng verbunden der Inhalt des geistigen Lebens ist mit dem innersten Wesen des Menschen, in dem er sich entfaltet. Wie diese Entfaltung nur dann eine freie sein kann, wenn sie durch keine andern Impulse in den sozialen Organismus hineingestellt ist als allein durch solche, die aus dem Geistesleben selbst kommen. Durch die Verschmelzung mit dem Staatsleben hat eben nicht nur die Verwaltung der Wissenschaft und des Teiles des Geisteslebens, der mit ihr zusammenhängt, in den letzten Jahrhunderten das Gepräge erhalten, sondern auch der Inhalt selbst. Gewiss, was in Mathematik oder Physik produziert wird, kann nicht unmittelbar vom Staate beeinflusst werden. Aber man denke an die Geschichte, an die andern Kulturwissenschaften. Sind sie nicht ein Spiegelbild dessen geworden, was sich aus dem Zusammenhang ihrer Träger mit dem Staatsleben ergeben hat, aus den Bedürfnissen dieses Lebens heraus? Gerade durch diesen ihnen aufgeprägten Charakter haben die gegenwärtigen wissenschaftlich orientierten, das Geistesleben beherrschenden Vorstellungen auf das Proletariat als Ideologie gewirkt. Dieses bemerkte, wie ein gewisser Charakter den Menschengedanken aufgeprägt wird durch die Bedürfnisse des Staatslebens, in welchem den Interessen der leitenden Klassen entsprochen wird. Ein Spiegelbild der materiellen Interessen und Interessenkämpfe sah der proletarisch Denkende. Das erzeugte in ihm die Empfindung, alles Geistesleben sei Ideologie, sei Spiegelung der ökonomischen Organisation.

Eine solche, das geistige Leben des Menschen verödende Anschauung hört auf, wenn die Empfindung entstehen kann: Im geistigen Gebiet waltet eine über das materielle Außenleben hinausgehende Wirklichkeit, die ihren Inhalt in sich selber trägt. Es ist unmöglich, dass eine solche Empfindung ersteht, wenn das Geistesleben nicht aus seinen eigenen Impulsen heraus sich innerhalb des sozialen Organismus frei entfaltet und verwaltet. Nur solche Träger des Geisteslebens, die innerhalb einer derartigen Entfaltung und Verwaltung stehen, haben die Kraft, diesem Leben das ihm gebührende Gewicht im sozialen Organismus zu verschaffen. Kunst, Wissenschaft, Weltanschauung und alles, was damit zusammenhängt, bedarf einer solchen selbständigen Stellung in der menschlichen Gesellschaft. Denn im geistigen Leben hängt alles zusammen. Die Freiheit des einen kann nicht ohne die Freiheit des andern gedeihen. Wenn auch Mathematik und Physik in ihrem Inhalt nicht von den Bedürfnissen des Staates unmittelbar zu beeinflussen sind: Was man von ihnen entwickelt, wie die Menschen über ihren Wert denken, welche Wirkung ihre Pflege auf das ganze übrige Geistesleben haben kann, und vieles andere wird durch diese Bedürfnisse bedingt, wenn der Staat Zweige des Geisteslebens verwaltet. Es ist ein anderes, wenn der die niederste Schulstufe versorgende Lehrer den Impulsen des Staatslebens folgt; ein anderes, wenn er diese Impulse erhält aus einem Geistesleben heraus, das auf sich selbst gestellt ist. Die Sozialdemokratie hat auch auf diesem Gebiete nur die Erbschaft aus den Denkgewohnheiten und Gepflogenheiten der leitenden Kreise übernommen. Sie betrachtet es als ihr Ideal, das geistige Leben in den auf das Wirtschaftsleben gebauten Gesellschaftskörper einzubeziehen. Sie könnte, wenn sie dieses von ihr gesetzte Ziel erreichte, damit den Weg nur fortsetzen, auf dem das Geistesleben seine Entwertung gefunden hat. Sie hat eine richtige Empfindung einseitig entwickelt mit ihrer Forderung: Religion müsse Privatsache sein. Denn im gesunden sozialen Organismus muss alles Geistesleben dem Staate und der Wirtschaft gegenüber in dem hier angedeuteten Sinn «Privatsache» sein. Aber die Sozialdemokratie geht bei der Überweisung der Religion auf das Privatgebiet nicht von der Meinung aus, dass einem geistigen Gute dadurch eine Stellung innerhalb des sozialen Organismus geschaffen werde, durch die es zu einer wünschenswerteren, höheren Entwicklung kommen werde als unter dem Einfluss des Staates. Sie ist der Meinung, dass der soziale Organismus durch seine Mittel nur pflegen dürfe, was ihm Lebensbedürfnis ist. Und ein solches sei das religiöse Geistesgut nicht. In dieser Art, einseitig aus dem öffentlichen Leben herausgestellt, kann ein Zweig des Geisteslebens nicht gedeihen, wenn das andere Geistesgut gefesselt ist. Das religiöse Leben der neueren Menschheit wird in Verbindung mit allem befreiten Geistesleben seine für diese Menschheit seelentragende Kraft entwickeln.

Nicht nur die Hervorbringung, sondern auch die Aufnahme dieses Geisteslebens durch die Menschheit muss auf dem freien Seelenbedürfnis beruhen. Lehrer, Künstler und so weiter, die in ihrer sozialen Stellung nur im unmittelbaren Zusammenhange sind mit einer Gesetzgebung und Verwaltung, die aus dem Geistesleben selbst sich ergeben und die nur von dessen Impulsen getragen sind, werden durch die Art ihres Wirkens die Empfänglichkeit für ihre Leistungen entwickeln können bei Menschen, welche durch den aus sich wirkenden politischen Staat davor behütet werden, nur dem Zwang zur Arbeit zu unterliegen, sondern denen das Recht auch die Muße gibt, welche das Verständnis für geistige Güter weckt. Den Menschen, die sich «Lebenspraktiker» dünken, mag bei solchen Gedanken der Glaube aufsteigen: Die Menschen werden ihre Mußezeit vertrinken, und man werde in den Analphabetismus zurückfallen, wenn der Staat für solche Muße sorgt, und wenn der Besuch der Schule in das freie Verständnis der Menschen gestellt ist. Möchten solche «Pessimisten» doch abwarten, was wird, wenn die Welt nicht mehr unter ihrem Einfluss steht. Dieser ist nur allzu oft von einem gewissen Gefühle bestimmt, das ihnen leise zuflüstert, wie sie ihre Muße verwenden, und was sie nötig hatten, um sich ein wenig «Bildung» anzueignen. Mit der zündenden Kraft, die ein wirklich auf sich selbst gestelltes Geistesleben im sozialen Organismus hat, können sie ja nicht rechnen, denn das gefesselte, das sie kennen, hat auf sie nie eine solch zündende Kraft ausüben können.

Sowohl der politische Staat wie das Wirtschaftsleben werden den Zufluss aus dem Geistesleben, den sie brauchen, von dem sich selbst verwaltenden geistigen Organismus erhalten. Auch die praktische Bildung für das Wirtschaftsleben wird durch das freie Zusammenwirken desselben mit dem Geistesorganismus ihre volle Kraft erst entfalten können. Entsprechend vorgebildete Menschen werden die Erfahrungen, die sie im Wirtschaftsgebiet machen können, durch die Kraft, die ihnen aus dem befreiten Geistesgut kommt, beleben. Menschen mit einer aus dem Wirtschaftsleben gewonnenen Erfahrung werden den Übergang finden in die Geistesorganisation und in derselben befruchtend wirken auf dasjenige, was so befruchtet werden muss.

Auf dem Gebiete des politischen Staates werden sich die notwendigen gesunden Ansichten durch eine solche freie Wirkung des Geistesgutes bilden. Der handwerklich Arbeitende wird durch den Einfluss eines solchen Geistesgutes eine ihn befriedigende Empfindung von der Stellung seiner Arbeit im sozialen Organismus sich aneignen können. Er wird zu der Einsicht kommen, wie ohne die Leitung, welche die handwerkliche Arbeit zweckentsprechend organisiert, der soziale Organismus ihn nicht tragen kann. Er wird das Gefühl von der Zusammengehörigkeit seiner Arbeit mit den organisierenden Kräften, die aus der Entwicklung individueller menschlicher Fähigkeiten stammen, in sich aufnehmen können. Er wird auf dem Boden des politischen Staates die Rechte ausbilden, welche ihm den Anteil sichern an dem Ertrage der Waren, die er erzeugt; und er wird in freier Weise dem ihm zukommenden Geistesgut denjenigen Anteil gönnen, der dessen Entstehung ermöglicht. Auf dem Gebiet des Geisteslebens wird die Möglichkeit entstehen, dass dessen Hervorbringer von den Erträgnissen ihrer Leistungen auch leben. Was jemand für sich im Gebiete des Geisteslebens treibt, wird seine engste Privatsache bleiben; was jemand für den sozialen Organismus zu leisten vermag, wird mit der freien Entschädigung derer rechnen können, denen das Geistesgut Bedürfnis ist. Wer durch solche Entschädigung innerhalb der Geistesorganisation das nicht finden kann, was er braucht, wird übergehen müssen zum Gebiet des politischen Staates oder des Wirtschaftslebens. In das Wirtschaftsleben fließen ein die aus dem geistigen Leben stammenden technischen Ideen. Sie stammen aus dem geistigen Leben, auch wenn sie unmittelbar von Angehörigen des Staats- oder Wirtschaftsgebietes kommen. Daher kommen alle die organisatorischen Ideen und Kräfte, welche das wirtschaftliche und staatliche Leben befruchten. Die Entschädigung für diesen Zufluss in die beiden sozialen Gebiete wird entweder auch durch das freie Verständnis derer zustande kommen, die auf diesen Zufluss angewiesen sind, oder sie wird durch Rechte ihre Regelung finden, welche im Gebiete des politischen Staates ausgebildet werden. Was dieser politische Staat selber für seine Erhaltung fordert, das wird aufgebracht werden durch das Steuerrecht. Dieses wird durch eine Harmonisierung der Forderungen des Rechtsbewusstseins mit denen des Wirtschaftslebens sich ausbilden.

Neben dem politischen und dem Wirtschaftsgebiet muss im gesunden sozialen Organismus das auf sich selbst gestellte Geistesgebiet wirken. Nach der Dreigliederung dieses Organismus weist die Richtung der Entwicklungskräfte der neueren Menschheit. Solange das gesellschaftliche Leben im wesentlichen durch die Instinktkräfte eines großen Teiles der Menschheit sich führen ließ, trat der Drang nach dieser entschiedenen Gliederung nicht auf. In einer gewissen Dumpfheit des sozialen Lebens wirkte zusammen, was im Grunde immer aus drei Quellen stammte. Die neuere Zeit fordert ein bewusstes Sichhineinstellen des Menschen in den Gesellschaftsorganismus. Dieses Bewusstsein kann dem Verhalten und dem ganzen Leben der Menschen nur dann eine gesunde Gestaltung geben, wenn es von drei Seiten her orientiert ist. Nach dieser Orientierung strebt in den unbewussten Tiefen des Seelischen die moderne Menschheit; und was sich als soziale Bewegung auslebt, ist nur der getrübte Abglanz dieses Strebens.“ (Lit.:GA 23, S. 80ff)

„Denn bedenken Sie nur einmal etwas, was zusammenhängt mit unseren durch Monate hindurch gepflogenen sozialen Betrachtungen. Die zielen darauf hin, den Nachweis zu führen von der Notwendigkeit, das geistige Leben neben dem Rechts- oder Staatsleben von dem bloß wirtschaftlichen Leben abzusondern. Vor allen Dingen zielen sie darauf hin, Verhältnisse über die Welt hin zu schaffen, oder wenigstens - mehr können wir ja zunächst nicht tun - Verhältnisse über die Welt hin als die richtigen zu betrachten, welche ein selbständiges Geistesleben begründen, ein Geistesleben, das nicht abhängig ist von den anderen Strukturen des sozialen Lebens, wie unser gegenwärtiges Geistesleben, das ganz drinnensteckt im Wirtschaftsleben auf der einen Seite und im politischen Staatsleben auf der anderen Seite. Entweder wird die heutige zivilisierte Menschheit sich dazu bequemen müssen, ein solches selbständiges Geistesleben hinzunehmen, oder die gegenwärtige Zivilisation muß ihrem Untergang entgegengehen und aus den asiatischen Kulturen muß sich etwas Zukünftiges für die Menschheit ergeben.“ (Lit.:GA 191, S. 211f.)

Die Schule im freien Geistesleben

„Die obigen Darlegungen zeigen, daß alle pädagogische Kunst auf eine Seelen-Erkenntnis gebaut sein muß, die an die Persönlichkeit des Lehrers eng gebunden ist. Diese Persönlichkeit muß sich in ihrem pädagogischen Schaffen frei ausleben können. Das ist nur möglich, wenn die gesamte Verwaltung des Schulwesens autonom auf sich selbst gestellt ist. Wenn der ausübende Lehrer in bezug auf die Verwaltung nur wieder mit ausübenden Lehrern zu tun hat. Ein nicht ausübender Pädagoge ist in der Schulverwaltung ein Fremdkörper wie ein nicht künstlerisch Schaffender, dem obliegen würde, künstlerisch Schaffenden die Richtung vorzuzeichnen. Das Wesen der pädagogischen Kunst fordert, daß die Lehrerschaft sich teilt zwischen Erziehen und Unterrichten und der Verwaltung des Schulwesens. Dadurch wird in der Verwaltung voll walten der Gesamtgeist, der sich aus der geistigen Haltung aller einzelnen zu einer Unterrichts- und Erziehungsgemeinschaft vereinigten Lehrer gestaltet. Und es wird in dieser Gemeinschaft nur das Geltung haben, was aus der Seelen-Erkenntnis sich ergibt. (...) Ein Geistesleben, das seine Direktiven von der politischen Verwaltung oder von den Mächten des Wirtschaftslebens erhält, kann nicht eine Schule in seinem Schoße pflegen, deren Impulse von der Lehrerschaft selbst restlos ausgehen.“ (Lit.:GA 24, S. 273f.)

„Sehen Sie sich die Universitäten an in früheren Zeiten: sie waren freie Korporationen, und sie stellten sich ganz selbständig in die menschliche soziale Struktur hinein. Der Mensch des früheren Zeitalters, wenn er ein bedeutender Jurist werden wollte, ging an eine bedeutende juristische Universität, also sagen wir nach Padua; wenn er ein bedeutender Mediziner werden wollte, nach Montpellier oder nach Neapel; wenn er ein bedeutender Theologe werden wollte, an die Universität in Paris. Das gehörte nicht irgendeinem Staate an, das gehörte der Menschheit an, denn das stellte sich als ein selbständiges Glied hinein in den sozialen Organismus.“ (Lit.:GA 188, S. 165)

Einordnung des privaten Rechtes und des Strafrechtes ins freie Geistesleben

„Alles das gehört in dieses dritte Gebiet, was sich bezieht nun nicht auf das öffentliche Recht, das in das zweite Gebiet gehört, sondern was sich bezieht auf das private Recht und auf das Strafrecht. Ich habe manchen gefunden, dem ich vortragen konnte diese Dreigliederung des sozialen Organismus und er hat mancherlei verstanden - das konnte er nun gar nicht verstehen, daß das öffentliche Recht, das Recht, das sich auf die Sicherheit und Gleichheit aller Menschen bezieht, abgetrennt werden muß von dem, was Recht ist gegenüber einer Rechtsverletzung, oder gegenüber dem, was eben private Verhältnisse der Menschen sind, daß das voneinander abgetrennt werden muß, und daß Privatrecht und Strafrecht dem dritten, dem geistigen Gliede des sozialen Organismus zugezählt werden muß.“ (Lit.:GA 328, S. 39)

„Und ich habe schon aufmerksam daraufgemacht, daß zu diesem geistigen Gliede des sozialen Organismus nun auch gerechnet werden muß, was heute noch manchem nun auch paradox erscheinen wird, die wirkliche Praxis des privaten und des strafrechtlichen Urteilens. So sonderbar das klingt, auch da gibt es schon eine Tendenz im modernen Leben, die nur nicht in der richtigen Weise beurteilt wird. Was immer mehr und mehr von einer eben verfehlten Psychologie in Anspruch genommen worden ist für die Rechtsprechung, das ist es, was tendiert nach einem noch nicht erkannten, aber notwendigerweise zu erkennenden Prinzip der Einverleibung des privat- und strafrechtlichen Wirkens in das geistige Glied, das wiederum mit relativer Selbständigkeit dasteht, auch mit relativer Selbständigkeit dasteht gegenüber all dem Leben, das sich als das engere politische Leben entwickelt, das sich als das Leben des öffentlichen Rechtes, der Gesetzgebung entwickelt. Gewiß, es wird in Zukunft in einem gesunden sozialen Organismus der Verbrecher zum Beispiel zu suchen sein von dem, was sich im zweiten Gliede, im politischen Gliede ergibt. Wenn er aber gesucht ist, dann wird er abgeurteilt von dem Richter, dem er in einem individuellen menschlichen Verhältnis gegenübersteht.

(...) [In Österreich] konnte man beobachten, was es ergeben hätte, wenn über die reinen Sprachgrenzen hinüber freie Gerichtsbarkeit dagewesen wäre; wenn sich trotz der Sprachgrenzen der in einem deutschen Gebiete wohnende Böhme den benachbarten tschechischen oder böhmischen Richter drüben, der böhmische Bewohner wiederum seinen Richter in dem deutschen Gebiete hätte wählen können. Man hat gesehen, wie segensreich dieses Prinzip gewirkt hat in dem leider Anfang gebliebenen Bestreben der verschiedenen Schulvereine. Darinnen liegt etwas, was, ich möchte sagen, wie ein schwerer Alpdruck heute noch immer dem, der dieses österreichische Leben miterlebt hat, auf der Seele ruht, daß dieses Ei des Kolumbus nicht gefunden worden ist: die freie Wahl des Richters und das lebendige Zusammenwirken des Klägers, des Richters und des Angeklagten, statt des Richters aus dem zentralisierten politischen Staate heraus, der nur maßgebend sein kann nicht für die Rechtsprechung, sondern für das Aufsuchen und Abliefern des Verbrechers oder dann für die Ausführung des Urteils.“ (Lit.:GA 328, S. 92f.)

Siehe auch

Literatur

  • Perlas, Nicanor: Die Globalisierung gestalten. Zivilgesellschaft, Kulturkraft und Dreigliederung, mit einem Vorwort von Ernst Ulrich von Weizsäcker, Info3-Verlag, 2000, ISBN 3924391262, Inhaltsangabe und Rezension
  • Heyer, Karl: Freies Geistesleben (I), in: Beiträge zur Dreigliederung, Anthroposophie und Kunst, Nr. 40/41 (Sommer 1994), S. 7 - 13, PDF
  • Heyer, Karl: Freies Geistesleben (II), in: Beiträge zur Dreigliederung, Anthroposophie und Kunst, Nr. 42 (Winter 1994/95), S. 9 - 22, PDF
  • Strawe, Christoph: Freiheit: Gestaltungsprinzip des geistig-kulturellen Lebens, I. Teil: Zur Begriffsbestimmung des Geisteslebens (Rundbr. 3/03), II. Teil: Freiheit und Selbstverwaltung (Rundbr. 4/03), 2003 Teil 1 PDF Teil 2 PDF
  • Brunner, Thomas: Der Begriff "Zivilgesellschaft" und Rudolf Steiners Begriff "freies Geistesleben", 2001, Text
  • Bracher, Andreas: Was hat die Dreigliederung Markt / Staat / "Bürgergesellschaft" mit der Dreigliederung im Sinne Steiners zu tun?, 1999, Text
  • Thomas Meyer: Dreigliederung und Civil Society. Ist die Civil Society die Verwirklichung des freien Geisteslebens? Überlegungen zu Thesen von Nicanor Perlas, 1999, Text
  • Harrie Salman, Christoph Strawe, Nicanor Perlas, Wilhelm Neurohr u.a.: Trisektorale Partnerschaft, Zivilgesellschaft und Dreigliederung, Rundbrief Dreigliederung Nr. 1 / 2001, PDF
  • Kafi, Bijan: Anthroposophie und Zivilgesellschaft, in: Die Drei, 5/2011, PDF
  • Hjalmar Hegge: Freiheit, Individualität und Gesellschaft. Eine philosophische Studie zur menschlichen Existenz, Reihe Logoi, Bd. 10, 1992, Verlag Freies Geistesleben, ISBN 3772511112 (überarbeitete Fassung der Habilitationsschrift "Frihet, individualitet og samfunn") Inhaltsverzeichnis
  • Roland Kipke: Warum eigentlich freies Geistesleben? Eine Frage an die Idee der sozialen Dreigliederung. In: Anthroposophie, Vierteljahresschrift zur anthroposophischen Arbeit in Deutschland, Michaeli 2019, Nr. 289, S. 216 - 222
  • Valentin Wember: Warum freies Geistesleben? In: Anthroposophie, Vierteljahresschrift zur anthroposophischen Arbeit in Deutschland, Ostern 2020, Nr. 291, S. 24 - 33
  • Michael Heinen(-Anders): Freies Geistesleben und Wissenschaftstheorie. In: Anthroposophie, Vierteljahresschrift zur anthroposophischen Arbeit in Deutschland, Ostern 2020, Nr. 291, S. 70 - 76
  • Rudolf Steiner: Die Kernpunkte der Sozialen Frage, GA 23 (1976), ISBN 3-7274-0230-X pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  • Rudolf Steiner: Aufsätze über die Dreigliederung des sozialen Organismus und zur Zeitlage 1915 – 1921, GA 24 (1982), ISBN 3-7274-0240-7; Tb 667 (Teilausgabe unter dem Titel 'Staatspolitik und Menschheitspolitik'), ISBN 978-3-7274-6670-0 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  • Rudolf Steiner: Der Goetheanismus, ein Umwandlungsimpuls und Auferstehungsgedanke. Menschenwissenschaft und Sozialwissenschaft, GA 188 (1982), ISBN 3-7274-1880-X pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  • Rudolf Steiner: Soziales Verständnis aus geisteswissenschaftlicher Erkenntnis, GA 191 (1989), ISBN 3-7274-1910-5 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
  • Rudolf Steiner: Die soziale Frage, GA 328 (1977), ISBN 3-7274-3280-2 pdf pdf(2) html mobi epub archive.org English: rsarchive.org
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